Personalvermittlung für Pflegeberufe und Ärzte der Schweiz
Schweizer Rentenversicherung
Während Sie in der Schweiz arbeiten, ruhen natürlich Ihre Einzahlungen in das deutsche Rentensystem. Sollten Sie in Rente gehen, beziehen Sie den deutschen und den Schweizer Teil der Rente. Dies ist jedoch unserer Meinung nach eines der grössten Vorteile, da der schweizer Anteil im Bezug auf die eingezahlten Jahre in der Regel wesentlich höher ist als der deutsche.
Die Schweizer Altersvorsorge fusst auf dem Drei-Säulen-Prinzip:
1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen
Die erste Säule ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz; diese soll den Existenzbetrag absichern. Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen. Die Beiträge werden je zur Hälfte durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer bezahlt.
2. Säule: Pensionkasse
Die zweite Säule ist ebenso obligatorisch, ab einem Bruttogehalt von mehr als 21.330 Franken (Stand: 2019). Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Für die meisten Schweizer stellt die Pensionskasse den grössten Vermögenswert dar. Ein Bezug bei Rente ist als einmalige Summe oder als monatliche Rente möglich.
Ein weiterer Vorteil der Pensionskasse ist der Vorbezug der Pensionskasse bei Selbstständigkeit oder Ausreise aus der Schweiz. Auch besteht die Möglichkeit Geld von der Pensionskasse für den Bau oder Kauf von Wohneigentum vorzubeziehen oder als Sicherheit für einen höheren Kredit zu verpfänden.
3. Säule: freiwillige Selbstvorsorge
Die Einzahlung in die dritte Säule ist freiwillig und kann vom deinem steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Krankenkasse
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und arbeiten, müssen Sie sich spätestens drei Monaten bei einer Krankenkasse versichern. Personen die in einem Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten (Grenzgänger) haben die Wahl, Sie können sich in der an ihrem Wohnort oder in der Schweiz versichern.
Sind Sie in der Schweiz versichert, zahlt im Vergleich zu Deutschland der Arbeitgeber keinen Anteil zum Krankenkassenbeitrag. Die Krankenversicherung ist obligatorisch für alle Personen in der Schweiz, die Aufteilung gesetzlich versichert und privatversichert gibt es so nicht.
Es existieren bei allen Krankenkassen verschiedene Modelle der Selbstbeteiligung (Franchise) ähnlich einer Autoversicherung. In Verbindung mit Modellen der freien Arztwahl, Hausarztmodel (man geht zuerst zu einem gewählten Hausarzt), und Telemodel (man klärt vorab über eine telefonische Hotline ab) und wird beraten welcher Arzt sinnvoll wäre. Für eine alleinstehende Person ist im Durchschnitt mit ca. 350 Franken zu rechnen. Geringe Selbstbeteiligung und Modell der freien Arztwahl erhöhen den Beitrag.
Ein Kassenwechsel im Bereich der Grundversicherung ist mit Kündigung zum 30.11. jedes Jahr möglich.